Recht & Kosten17.6.2026 8 Min. Lesezeit

    Wer zahlt die Entrümpelung? Erben, Sozialamt, Vermieter im Vergleich

    Von Jidil Sely, Inhaber Ordnungsmacher

    Im Erbfall: Wer zahlt – und wann nicht?

    Stirbt ein Mieter, geht das Mietverhältnis nach § 564 BGB auf die Erben über. Damit auch die Räumungspflicht. Erben können das Erbe innerhalb von 6 Wochen ab Kenntnis ausschlagen (§ 1944 BGB) – dann fällt der Nachlass an den Staat oder die Nachlasspflegschaft, und die Erben haften nicht für die Räumung. Wer das Erbe annimmt, zahlt aus dem Nachlassvermögen. Reicht das nicht, kann eine „Dürftigkeitseinrede“ nach § 1990 BGB die persönliche Haftung begrenzen.

    Sozialamt: Wann werden Räumungskosten übernommen?

    Das Sozialamt zahlt Entrümpelungen unter § 67 SGB XII („Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten“) – typischerweise bei Messie-Wohnungen, drohendem Wohnungsverlust, oder wenn der Bewohner Bürgergeld bzw. Grundsicherung bezieht. Voraussetzung: Antrag VOR Beginn der Maßnahme. Wer erst räumen lässt und dann den Antrag stellt, bekommt in der Regel nichts.

    Vermieter: Was darf, was muss er zahlen?

    Lässt ein Mieter Möbel zurück oder zieht „dunkel“ aus, darf der Vermieter nicht selbst räumen – das wäre „verbotene Eigenmacht“ nach § 858 BGB und macht ihn schadensersatzpflichtig. Pflicht: schriftliche Aufforderung zur Räumung mit angemessener Frist (2–4 Wochen), dann Räumungsklage. Räumungskosten kann der Vermieter zwar einklagen, aber Kaution darf er nur bei nachgewiesenem Schaden einbehalten. Reine „Müll-Vermutung“ reicht nicht.

    SituationZahltRechtsgrundlageFrist / Hinweis
    Erbe angenommenErben aus Nachlass§ 1922 BGBDürftigkeitseinrede nach § 1990 BGB möglich
    Erbe ausgeschlagenStaat / Nachlasspflegschaft§§ 1944, 1936 BGB6 Wochen ab Kenntnis ausschlagen
    SozialhilfeempfängerSozialamt§ 67 SGB XIIAntrag VOR Räumung stellen
    Messie-Wohnung (Bürgergeld)Jobcenter / Sozialamt§§ 22, 67 SGBSchriftliche Kostenübernahme einholen
    Mieter zieht aus, lässt MüllMieter (Kaution + Klage)§ 546 BGBRäumungstitel nötig, keine Eigenräumung
    Mieter verstorben, keine ErbenNachlasspflegschaft§ 1960 BGBAntrag beim Nachlassgericht
    Vermieter räumt selbst (verbotenerweise)Vermieter haftet§ 858 BGBSchadensersatz an Mieter / Erben

    Übersicht typischer Konstellationen. Im Einzelfall bitte rechtlich prüfen lassen.

    Was passiert, wenn niemand zahlt?

    Bleibt eine Wohnung nach Ausschlagung aller Erben und ohne Sozialhilfe-Anspruch ungeräumt, beantragt der Vermieter beim Nachlassgericht eine Nachlasspflegschaft (§ 1960 BGB). Der bestellte Nachlasspfleger lässt den Nachlass verwerten – verwertbare Möbel, Schmuck, Konto – und beauftragt aus dem Erlös die Räumung. Reicht das nicht, übernimmt am Ende der Staat (Fiskuserbschaft, § 1936 BGB).

    Muss ich als Erbe persönlich zahlen, wenn der Nachlass nicht reicht?

    Nur, wenn du das Erbe vorbehaltlos angenommen hast. Mit der Dürftigkeitseinrede (§ 1990 BGB) begrenzt du deine Haftung auf das vorhandene Nachlassvermögen – die Räumungsfirma muss dann auf den Rest verzichten oder den Vermieter direkt belangen.

    Wie lange habe ich Zeit, das Erbe auszuschlagen?

    6 Wochen ab dem Zeitpunkt, an dem du vom Erbfall und deinem Erbrecht erfahren hast (§ 1944 BGB). Lebte der Erblasser im Ausland oder warst du selbst im Ausland: 6 Monate. Ausschlagung muss persönlich beim Nachlassgericht erklärt werden, nicht formlos.

    Übernimmt das Sozialamt rückwirkend, wenn ich schon entrümpelt habe?

    Praktisch nie. § 67 SGB XII verlangt einen Antrag vor Beginn der Maßnahme. Ausnahmen gibt es nur, wenn die Räumung unaufschiebbar war (z. B. Gefahr im Verzug bei extremer Verwahrlosung) und du das nachweisen kannst.

    Darf der Vermieter die Kaution einfach für die Räumung einbehalten?

    Nur wenn ein konkreter Schaden nachgewiesen ist – z. B. eine Rechnung über das Entrümpeln zurückgelassener Möbel. Pauschalabzug oder „die Wohnung war voll Müll“ ohne Belege ist nicht zulässig (LG Berlin, Urteil 67 S 154/19).

    Wer zahlt, wenn ein Heimbewohner verstirbt und das Zimmer geräumt werden muss?

    Erste Stufe: Erben aus dem Nachlass. Sind keine Erben da oder ist der Nachlass leer und der Verstorbene war Sozialhilfeempfänger, übernimmt der Sozialhilfeträger (§ 74 SGB XII – „Bestattungskosten“ wird teils analog angewandt für Räumung).

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